FAHRSCHULE SCHULTERBLICK: KRAD
MOTORRAD

Motorradausbildung

Auf die Zweiradausbildung legen wir sehr viel Wert. Wir bieten neben der Grundausbildung, also der Führerscheinausbildung, auch Programme, Trainings und Reisen, welche auf Motorradfahrer zurechtgeschnitten sind, die den Führerschein bereits besitzen.

Unsere Motorradfahrlehrer sind aktive Motorradfahrer, die ihre Leidenschaft zum Beruf machen konnten.

Bei vielen Fahrstunden wird Dein Fahrlehrer Dich mit einem Motorrad begleiten. Die Ausbildung von Motorrad zu Motorrad ist für den Fahrlehrer zwar aufwändiger, jedoch bietet sie den Vorteil, dass einzelne Sequenzen oder Manöver, wie Kurven oder Grundfahraufgaben, anschaulich vorgefahren werden können, außerdem fühlt es sich einfach besser an.

DEINE PARTNER

Chris Engmann

 
Fahrlehrer der Klassen: A, B, BE, C, CE

Lars Rauer

 
Fahrlehrer aller Klassen (A, B, BE, C, CE, D, DE)
Handicapausbilder
Kraftfahreignungsberater (MPU, Senioren, Fahreignung)
Seminarleiter (FES, ASF)
Therapiebegleitung
Ausbildungsfahrlehrer

Alex III (Sievers)


Fahrlehrer der Klassen: A, B, BE


MÖGLICHKEITEN

Videobegleitet
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Teile der Ausbildung videobegleitet werden. Dein Fahrlehrer kann Dir Details Deiner Fahrstunde besser veranschaulichen und wenn Du magst, erhältst Du die Clips.

Da wir Dich nicht einfach nur zum Führerschein bringen wollen, sondern aus Dir einen sicheren und gewandten Motorradfahrer machen möchten, geht unser Service für Dich nach der Führerscheinprüfung weiter.

 

Motorradfahren mit Behinderung
Dein Handicap soll Dich nicht hindern. Gerne erfüllen wir Dir den Traum der Freiheit auf zwei Rädern. Sprich uns an.

 

Regelmäßige Ausfahrten
Mindestens zweimal im Jahr laden wir Dich kostenfrei zu kleinen Wiedersehensfahrten ein, bei denen es nicht nur um den gemeinsamen Fahrspaß geht, sondern insbesondere zum Saisonauftakt auch ein kleines Fahrtraining beinhaltet.


 

Schrauberkurse
Damit Du nicht auf der Strecke bleibst, bist Du zu unseren Schrauberkursen herzlich willkommen. Du lernst dort die regelmäßige Pflege und Wartung Deiner Maschine sowie einfache Reparaturen selbst durchzuführen.

 

On-Road-Coach
Wir haben ein Programm erstellt, für Fahrer die etwas anderes als ein typisches Fahrsicherheitstraining suchen. Du erhältst Tipps und Hilfen für Deinen aktuellen Fahrstil auf der Straße oder beim Touren. Dieses Training ist für Einzelpersonen oder Kleingruppen bis maximal 3 Motorräder vorgesehen.

 

Motorradreisen
Auf Augenhöhe geht es um den Motorradurlaub von A bis Z. Unser Ziel ist es, die Lücke zwischen Motorradfahren und Motorradurlaub zu schließen.


INFO

Zweirad-Klassen

– Krafträder mit und ohne Beiwagen
– dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 20 PS
– Das Mindestalter bei Direkteinstieg liegt bei 24 Jahren, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 bei 20 Jahren.



Aktuell schulen auf der Suzuki SV650. Wir haben sie tiefergelegt für die etwas kürzeren Biker und auch in der normalen Version.



Darüber hinaus schulen wir auch mit einer tiefergelegten Suzuki Gladius.

– Krafträder mit und ohne Beiwagen mit maximal 48 PS und einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg
– Das Mindestalter für die Klasse A2 ist 18 Jahre.





Dein Fahrschulfahrzeug der Klasse A2 sind eine Suzuki SV 650  oder eine BMW G 650 XCountry. Beide Fahrzeuge sind auch für kleinere Motorradfahrer/innen geeignet.

– Krafträder bis 125 ccm, mit 15 PS und einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse von maximal 0,1 kW/kg
– dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit mehr als 50 ccm und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
– Die Leistung ist auf 20 PS beschränkt.
– Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.



Foto: Honda CBR 125
Mit Inkrafttreten der 3. EU-Führerscheinrichtlinie am 19. Januar 2013 gibt es neben fahrzeugspezifischen Änderungen auch Änderungen hinsichtlich des Stufenführerscheins für Krafträder.

Bislang erfolgte der Aufstieg von der Klasse A beschränkt zu A unbeschränkt automatisch nach zwei Jahren. Nach der neuen Richtlinie ist ein Aufstieg von A2 auf A nach wie vor nach zwei Jahren möglich, allerdings muss eine fahrpraktische Prüfung beim TÜV in Begleitung eines Fahrlehrers absolviert werden.

Wie auch der Aufstieg von A2 auf A erfolgt der Aufstieg von A1 auf A2. Bisher konnte die Fahrerlaubnis der Klasse A1 auf Ab nur durch eine erneute theoretische und praktische Ausbildung (mit verminderten Pflichtstunden) in der Fahrschule mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung erweitert werden.

Wer die Klasse A2 besitzt und 24 Jahre alt ist, kann vor Ablauf der zwei Jahre die Klasse A erwerben, wenn er zusätzlich eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung auf einem schweren Kraftrad absolviert.

– (vormals M & S)
– Kleinkrafträder bis 50 ccm und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
– zweirädrige Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
– dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
a) einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren,
b) einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
c) einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren

Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Die Klasse S ist in die Klasse AM aufgegangen.



Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt:

– Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).

Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:
– Motorisierte Krankenfahrstühle, einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit
a) Elektroantrieb,
b) einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer,
c) einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg,
d) einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und
e) einer Breite über alles von maximal 110 cm.

Für ältere motorisierte Krankenfahrstühle mit mehr als 10 km/h bestehen Übergangsbestimmungen und Sonderregelungen (Prüfbescheinigungspflicht).

– Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge – jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h – sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.


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