B (Pkw) Kraftfahrzeuge bis max. 3,5t zulässiges Gesamtgewicht und 8 Personen plus Fahrer
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen zzgl. des Fahrersitzes (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse des gesamten Zuges bis
3.500 kg).
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
In die Fahrerlaubnis der Klasse B sind die Klassen AM und L eingeschlossen.
BE (Pkw mit Anhänger)
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger. Das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge (Pkw & Anhänger) beträgt zusammen mehr als 4.250 kg.
Begleitetes Fahren ab 17
Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B (Pkw) und BE (Pkw mit Anhänger) kann auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden darf. Damit schließt dieses Modell an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer ist nach dem Ablegen seiner vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des Pkw.
Um als Begleiter für das Modell Bf17 zugelassen zu werden, muss eine Person:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung für den Fahranfänger im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Darüber hinaus gelten für den Begleiter die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot, auch wenn er nicht Führer des Pkw ist.
Der Begleiter hat keine Ausbildungsfunktion, er ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für den jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.
Führt der Fahranfänger einen Pkw ohne die benannte Begleitperson, führt dies zum Widerruf der Fahrerlaubnis.
B96 (Pkw mit gewichtsbeschränktem Anhänger)
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg bis zu einer zulässigen Gesamtmasse des Zuges von maximal 4.250 kg.
Die Klasse B96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern gilt als Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse B.
Der Erwerb von B96 erfolgt im Rahmen einer 7-stündigen theoretischen und praktischen Fahrerschulung in der Fahrschule. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung (ohne Prüfung) wird die Schlüsselzahl 96 vom zuständigen Straßenverkehrsamt in den Kartenführerschein eingetragen.

B-Automatik
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Automatikgetiebe.
Wir verfügen über mehrere Automatikfahrzeuge, sie machen den Führerschein leichter und schneller. Eines dieser Fahrzeuge ist speziel umgebaut für mobilitätseigeschränke Menschen. So bieten wir Ihnen ein Fahrzeug mit Handgas, Lenkknauf mit Fernbedienung für Blinker, Scheibenwischer, Hupe etc., Linksgas und auf Wunsch auch mit anderen Umbauten. Damit Sie die Behinderung nicht mehr einschränkt als notwendig.