Mofa und Andere
Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt:- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).
- Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:
- Motorisierte Krankenfahrstühle, einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit
- Elektroantrieb,
- einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer,
- einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg,
- einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und
- einer Breite über alles von maximal 110 cm.
- Für ältere motorisierte Krankenfahrstühle mit mehr als 10 km/h bestehen Übergangsbestimmungen und Sonderregelungen (Prüfbescheinigungspflicht).
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge – jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h – sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
