Klasse A (Motorräder) beschränkt
Stufenführerschein für KrafträderDie bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Wenn bereits ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist, braucht neuer Führerschein ausgestellt werden.
Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht die Möglichkeit des "Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A. Mit Erwerb der Fahrerlaubnis, können sie sofort Krafträder aller Kategorien führen.
Wer die beschränkte Klasse A besitzt und 25 Jahre alt ist, kann vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte Klasse A erwerben, wenn er zusätzlich eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung auf einem schweren Kraftrad absolviert.
