Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Ein ASF-Seminar wird für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe angeordnet, wenn entweder eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften begangen wurden (schwerwiegende Verstöße sind z.B. das Nichtbeachten einer roten Ampel oder Geschwindigkeitsverstöße).

Ein ASF-Seminar wird grundsätzlich von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet und muss innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden, ansonsten wird der Führerschein eingezogen.

Die Seminare werden von hierfür eigens ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt. Es darf also nicht jede Fahrschule ASF-Seminare durchführen.

Waren Alkohol oder Drogen im Spiel, werden diese Seminare von speziell geschulten Psychologen geleitet.
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